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Journalismus: Publizierte Artikel

Artikel von November, 2007:

Mehr Mehr Kontrollen gegen die Schwarzarbeit ab dem 1. Januar 2008 (Der Gemüsebau, 30. November 2007)

Freitag, 30. November 2007

schwarzarbeit3.jpgAb dem 1. Januar gilt das neue Gesetz gegen die Schwarzarbeit. Betriebe müssen mit schärferen Kontrollen und härteren Sanktionen rechnen. Von den administrativen Erleichterungen wie dem vereinfachten Abrechnungsverfahren profitieren aber nur die wenigsten Gemüseproduzenten.

37 Milliarden Franken. So viel Geld verliert die Schweizer Volkswirtschaft jährlich wegen Schwarzarbeit. Gemäss Schätzungen von Friedrich Schneider, Linzer Ökonomieprofessor und Experte in Sachen Schattenwirtschaft. Die Auswirkungen von Schwarzarbeit sind gravierend: Einkommensverluste für Steuerbehörden und Sozialversicherungen sind eine Seite. Verzerrung des Wettbewerbs eine andere. Mit dem soll nun Schluss sein. Dank dem ab 1. Januar geltenden Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) sowie der dazu gehörenden Verordnung. Der neue rechtliche Rahmen setzt den Fokus vor allem auf der Durchsetzung der bereits bestehenden Gesetze. Das war bisher ein Schwachpunkt. Der Vollzug liegt wie bisher bei den Kantonen. Was bedeutet das nun für die Gemüseproduzenten?

Strengere Kontrollen

Allzu viel ändert sich für die Gemüseproduzenten nicht. Im Bereich der Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften – bekanntlich besonders aktuell im Gemüsebau -, bleibt vieles beim Alten: Der Arbeitgeber ist weiterhin dafür verantwortlich, dass seine Arbeitskräfte die notwendigen Bewilligungen besitzen. Zudem muss er die anfallende Quellensteuer und die Sozialabzüge bezahlen. Neu ist aber, dass Verstösse strenger kontrolliert werden. Unkoordiniertes Vorgehen von Kontrolleuren, wie es in der Vergangenheit oft der Fall war, wird es nicht mehr geben. Das BGSA bringt nämlich vor allem im Vollzug Verbesserungen. „Die Kontrollen in den Betrieben werden ausgeweitet“, sagt Sandra Fritschi. Sie ist Teamleiterin Meldestelle und Inspektorat im Migrationsamt des Kantons Aargau in Aarau. Ihr Amt hat für das neue Jahr extra für diesen Zweck mehr Personal angestellt. Der neue rechtliche Rahmen stattet die Inspektoren mit deutlich mehr Befugnissen aus. Der Arbeitgeber ist neu verpflichtet, den Inspektoren alle gewünschten Auskünfte zu erteilen und Papiere vorzuweisen.

Mehr Zusammenarbeit zwischen den Ämtern

Zudem kann sich die Kontrollperson nun bei möglichen Verstössen gegen das Gesetz für Auskünfte jederzeit direkt an die zuständigen Behörden – zum Beispiel Ausgleichskassen -, wenden und den Fall zur weiteren Abklärung übergeben. Die kantonale Kontrollstelle wird dann über das Ergebnis informiert. Solche Informationen sagen oft schon viel über Geschäftspraktiken eines Arbeitgebers aus und dienen der koordinierten Weiterbehandlung des Falles. Im alten Gesetz stand für solche schnellen Abklärungen der Datenschutz im Weg. „Die nun mögliche engere Zusammenarbeit zwischen den Ämtern bildet den grossen Unterschied zu früher“, erklärt Sandra Fritschi. Es besteht gegenüber den kantonalen Kontrollorganen sogar eine Meldepflicht der zuständigen Behörden – beispielsweise der Polizei oder der Arbeitslosenversicherung -, für alles, was mit Schwarzarbeit zu tun haben könnte. Auch wenn ein Arbeitgeber die Quellensteuern nicht bezahlt. Die Maschen des Netzes werden also deutlich enger. Hier liegt einer der wesentlichen Neuerungen wenn es um das gesetzliche Umfeld der Schwarzarbeit geht: „Das neue Gesetz bringt vor allem in punkto Koordination zwischen den Ämtern Fortschritte“, sagt Sandra Fritschi.
Härter sind die möglichen Sanktionen im nachgewiesenen Fall von Schwarzarbeit. Neben den bereits bisher jeweils ausgesprochenen Strafen – Busse oder Freiheitsstrafe -, droht im Wiederholungsfall der Ausschluss von künftigen Aufträgen der öffentlichen Hand und für Gemüseproduzenten bedeutender: Die Kürzung von Subventionen.

Einfachere Abrechnung

Ein anderer Schwerpunkt legt das neue Bundesgesetz auf die administrative Vereinfachung der Abrechnungsverfahren. Denn manch einer scheute bisher den Aufwand für Steuern oder Sozialversicherungsprämien für einen Arbeitnehmer, den er nur eine kurze Zeit beschäftigt hat. „One-stop Shop“ ist das Stichwort dazu. Es steht für das vereinfachte Abrechnungsverfahren bei einer einzigen staatlichen Behörde. Allerdings betrifft das die professionellen Gemüseproduzenten nur in seltenen Fällen. Denn als Voraussetzung für die vereinfachte Abrechnung gilt, dass der Arbeitgeber das gesamte Personal im vereinfachten Verfahren abrechnet. Zudem darf der einzelne Bruttojahreslohn den Grenzbetrag nach Art. 7 BVG von derzeit 19350 Franken nicht überschreiten. „Es profitieren vor allem Kleinstunternehmen und Private. Zum Beispiel bei der Arbeit der Putzfrau“, erklärt Sandra Fritschi.

Ab dem neuen Jahr müssen die Gemüseproduzenten also in erster Linie mit intensiveren Kontrollen rechnen. Wer sich an das Gesetz und die Vorschriften hält – das sind in der Gemüsebranche die meisten -, wird nicht viel von den Änderungen merken. Für die wenigen schwarzen Schafe sind die Maschen der Netze der Kontrollbehörden aber deutlich enger geworden.

 
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Schweizer Bio-Eier machen Halt in Rüti ZH (Handelszeitung 21.11.2007

Mittwoch, 21. November 2007

Die Hosberg AG vermarktet biologisch produzierte Eier. Neben dem eigentlichen Konsum-Ei besteht die Zukunft aus der Produktion von Convenience-Produkten.Hosberg Bioeier auf dem Fliessband

Hühner haben es gut in der Schweiz, denn die tierfeindliche Käfighaltung ist im Gegensatz zum Ausland hier verboten. Das kostet. Trotzdem: Schweizer Konsumenten halten dem teuren Schweizer Ei seit vielen Jahren die Treue. „Eier haben viel mit Emotionen zu tun“ hat Alfred Reinhard eine Erklärung dafür parat. Er weiss, wovon er spricht. Über 40 Millionen Eier liefen im letzten Jahr über die Fliessbänder der Hosberg AG in Rüti ZH. Nichts Besonderes an und für sich. In der Schweiz werden jährlich laut Statistik 650 Millionen Eier produziert. Doch die Eier von Alfred Reinhard sind anders: sie stammen von besonders glücklichen und wohlbehüteten Hühnern von zertifizierten Biobetrieben. Maximal 500 Tiere pro Herde – in der Regel weniger -, biologisches Futter, eingestreuter Scharraum, täglicher Auslauf in frischer Luft. Das ist gut für die Hühner und noch besser für die Hosberg AG, der klaren Nummer eins im Handel mit Bio-Eiern. Die Öko-Branche boomt. Deshalb die gähnende Leere in den Lagerräumen in Rüti. „Uns fehlen zurzeit rund eine Million Eier“, sagt der 50-Jährige wehmütig.

Im ersten Stock des Gebäudes befindet sich der eigentliche Umschlagsplatz für die Bio-Eier. 30 Eier pro Karton in grünen Kisten, aufgeschichtet zu Türmen von mehreren Metern. Soeben fährt der Lieferwagen mit einer neuen Ladung von Eiern vor. Ein Barcode auf der Seite der Kiste, vom Lastwagenfahrer noch auf dem Zulieferbetrieb erstellt, garantiert die Rückverfolgbarkeit. Ort, Datum, Menge und mehr Informationen. Das gläserne Ei. Los geht die Reise der frisch eingetroffenen Eier durch eine faszinierende Welt von Kontroll- und Verarbeitungsmaschinen. Und oh Wunder: Am Ende landen sie in Sechser- oder Viererkartons, für Migros und Coop sowie für kleinere Abnehmer. Versehen mit der unverwechselbaren Produktions-Nummer. „Mit dieser Anlage sind wir dem übrigen Eier-Handel meilenweit voraus“, sagt Reinhard stolz. Alfred Reinhard Hosberg Bioeier AGKeine Spur vom „Chörnli-Picker“-Image, das der Bioszene manchmal immer noch anhaftet. Bei einem Umsatz von 23 Millionen Franken im letzten Jahr kann er sich das gar nicht leisten. „Die Löhne der 34 Angestellten müssen schliesslich monatlich bezahlt sein!“

Geblieben ist der Name Hosberg

Dabei hat alles tatsächlich in durchaus familiärer Atmosphäre begonnen. Auf dem ganz normalen Bauernhof Hosberg in Rüti, den der Berner Alfred Reinhard zusammen mit seiner Frau vor 23 Jahren übernommen hatte. 10 Jahre später folgte die Umstellung auf biologische Produktion. Vieles vermarktete die Bauernfamilie direkt. „Schon damals mit einem relativ grossen Anteil von Eiern“, sagt Alfred Reinhard. Bald reichten die Mengen nicht mehr, ein paar andere Eierproduzenten aus der Region wurden unter Vertrag genommen. Es war die Zeit Mitte der 90iger-Jahre als der biologische Landbau in der Schweiz für breitere Massen salonfähig wurde. Immer mehr Leute wollten die Bio-Eier. Deshalb folgte vor zehn Jahren der Entschluss, zusammen mit seiner Frau eine eigene Vermarktungs-Firma für die edlen Eier zu gründen. Mit gleichem Namen, zuerst als GmbH, ab 1999 als Aktiengesellschaft. Mit Alfred Reinhard als Mehrheitsaktionär. Den Rest der Aktien teilen sich die Produzenten und Verarbeiter. Auf dem Bauernhof führt mittlerweile Sohn Jonas als Pächter Regie. Am Anfang lieferte Alfred Reinhard die Eier noch selber mit dem Privatwagen aus. Heute schwärmen vom Standort im Industriequartier in Rüti jeden Tag acht Chauffeure in die ganze Schweiz aus, um die Eier bei den 107 Vertragsproduzenten abzuholen.

Qualitatives Wachstum mit Convenience-Produkten

Der Neubau gleich nebenan deutet es an: Die Hosberg AG hat seine Grenzen noch lange nicht erreicht. Auch geografisch nicht. Die Tochterfirma Biovum GmbH im bayerischen Salgen vertreibt Bio-Eier in Deutschland. Verarbeitet werden sie im Mutterhaus in Rüti, verkauft aber wiederum in Deutschland. Trotz guten Markt-Aussichten ist sich Alfred Reinhard der Grenzen bewusst: „Es ist eine Illusion zu glauben, dass in ein paar Jahren 50 Prozent der Schweizer Bevölkerung Bio-Eier essen wird.“ Die gesetzlich vorgeschriebene relativ beschauliche Herdengrösse von maximal 500 Hühnern pro Herde ist eine zusätzliche Einschränkung. Eine durchaus erwünschte allerdings. „Wir brauchen solche Vorschriften, damit sich unsere Eier qualitativ von der Konkurrenz in der EU abheben können“, sagt Alfred Reinhard. In der EU liegen die Vorschriften im Biobereich deutlich tiefer als in der Schweiz. Alfred Reinhard: „Bio-Eier sind aber kein Massenprodukt.“ Trotzdem: auch Hosberg AG verkauft die günstigeren EU-Eier. An Verarbeitungsbetriebe in der Industrie, beispielsweise für die Teigwarenproduktion oder für so genannte Convenience-Produkte. Und genau in letzteren sieht Alfred Reinhard die Chance für seine Firma. Denn das Konsum-Ei hat ein Problem: Die Wertschöpfung ist klein und die Margen stehen dauernd unter Druck. Die ofenfertigen Bio-Gemüse-Omeletten oder Bio-Ei-Burger sind Antworten darauf. Wertschöpfung im Haus behalten. Der stämmige, ehemalige Landwirt und sechsfache Familienvater bleibt aber seiner Philosophie treu. Nie würde er aus wirtschaftlichen Gründen in den Handel mit konventionellen Eiern einsteigen. Überhaupt ist Ökonomie nicht alles für ihn. Neben den Paletten mit den Eiern für die grossen Abnehmer steht fast verloren ein kleines Paket mit verarbeiteten Ei-Produkten für einen Bauern, der Bauernhof-Glace herstellt. Alfred Reinhard: „Auch wir haben schliesslich einmal ganz klein angefangen. Mit zehn Hühnern.“

www.hosberg.ch

 
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Warum müssen wir eigentlich gähnen? (SBB-Kundenmagazin Via, 6. November 2007)

Dienstag, 06. November 2007

In langweiligen Schulstunden oder am Morgen gleich nach dem Aufstehen, gähnen gehört da einfach dazu. Vor dem Lehrer ist das eher peinlich. Besonders fies: einmal gestartet, lässt sich der Gähn-Vorgang kaum mehr stoppen. Und sicher hast Du schon gemerkt, dass gähnen ansteckend ist. Vermutlich liegt der Grund dafür in der frühen Menschheitsgeschichte, als es darum ging, gemeinsame Aktivitäten aufeinander abzustimmen. Gähnen quasi als Signal dafür, dass es für die Gruppe an der Zeit ist, ins Bett zu gehen.
Weit verbreitet ist immer noch die Meinung, dass Sauerstoffmangel der Auslöser für das Gähnen sei. Diese Theorie ist aber längstens widerlegt. Etwas wahrscheinlicher ist, dass Müdigkeit und Langeweile tatsächlich gute Nährböden dafür sind. Doch: Gähnen kann auch ein Zeichen für Stress sein. Hunde zum Beispiel setzen es vor Kämpfen mit Artgenossen ein. Doch die allerneusten Erkenntnisse kommen aus den USA. Dort fanden Forscher heraus, dass durch den Gähn-Vorgang der Blutdruck und die Anzahl der Herzschläge erhöht werden. Damit strömt mehr Blut ins Gehirn und sorgt dort für eine Abkühlung. In Versuchen gähnten die Leute übrigens tatsächlich deutlich weniger, wenn sie einen Eisbeutel an den Kopf hielten. Also: Falls Du in der Schulstunde einen kühlen Kopf brauchst, dann solltest Du den Anflug eines Gähnens ja nicht verkneifen.

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