Journalismus: Publizierte Artikel
Artikel von Mai, 2009:
Ueli Maurer hat das Herz an den Gemüsebau verloren
Donnerstag, 21. Mai 2009Ueli Maurer verabschiedete sich in Locarno von den Gemüseproduzenten, deren Verband er vor seiner Wahl zum Bundesrat als Präsident führte. Der Schaffhauser Ständerat Hannes Germann wurde zu seinem Nachfolger gewählt.
Rot angestrichen hatte Ueli Maurer den Termin der Delegiertenversammlung des Verbandes Schweizerischer Gemüseproduzenten (VSGP) in Locarno in seiner Agenda bereits vor einem Jahr. Damals wählten ihn die Gemüseproduzenten zu ihrem neuen Verbands-Präsidenten. Geblieben ist der Termin, nicht aber die Funktion. Denn seit diesem Jahr sitzt Ueli Maurer bekanntlich im Bundesrat. Er liess es sich am vergangenen Samstag aber nicht nehmen, sich in Locarno würdig von den Gemüseproduzenten zu verabschieden. In seinem Referat erzählte er aus seinem neuen Leben als Bundesrat. Von den vielen Arbeitsgruppen, strengen Protokollen oder verschlossenen Bundesratszimmern beispielsweise. Er sprach aber auch zum Thema Agrarfreihandelsabkommen und machte deutlich, dass er sich auch im Bundesrat gegen dieses zur Wehr setzen wird. Mit der Liberalisierung des Käsemarktes habe man quasi den Freihandel geübt. Das Resultat sei ernüchternd: Minimalen Mehrexporten stünden nun viel mehr Importe gegenüber. „Der Bundesrat wird beim geplanten Agrarfreihandelsabkommen eine neue Lagebeurteilung vornehmen müssen, weil er bisher von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist“, sagte Maurer. Er rief die Gemüseproduzenten aber trotzdem auf, weiter daran zu arbeiten, ihre Betriebe zu rationalisieren. „ Denn der Kostendruck wird in jedem Fall bleiben“, so Maurer. Zudem riet er ihnen, gegenüber Marktpartnern geschlossen aufzutreten und sich nicht gegenseitig zu unterbieten.
Während seiner kurzen Amtszeit als VSGP-Präsident besuchte Ueli Maurer über 70 Betriebe und überzeugte die Branche durch sein grosses Engagement. „Ich habe mein Herz an den Gemüsebau verloren“, sagte Maurer. Er werde sich deshalb für die Anliegen dieser Branche im Bundesrat ganz besonders einsetzen.
WTO-Abkommen in Lauerstellung
Botschafterin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, Verantwortliche für den Welthandel beim Staatssekretariat für Wirtschaft, informierte die Versammlung über den Stand der WTO-Verhandlungen. Diese befänden sich zurzeit in einer Art Dornröschenschlaf. Es könne aber dann plötzlich schnell gehen. Entscheidend sei insbesondere die Haltung der neuen Regierung in den USA, die aber noch nicht klar sei. „Die Liberalisierung wird aber sicher kommen!“, wurde Ineichen-Fleisch deutlich. Nach einem Abschluss würde den Gemüseproduzenten sieben Jahre Zeit bleiben, um sich darauf vorzubereiten. Diese Zeit gelte es zu nutzen.
Hannes Germann als Nachfolger von Ueli Maurer
Im offiziellen Teil der Delegiertenversammlung stand die Wahl des neuen Präsidenten im Zentrum. Die Delegierten wählten den Schaffhauser SVP-Ständerat Hannes Germann einstimmig zum Nachfolger von Ueli Maurer. Germann will den von seinem Vorgänger eingeschlagenen Kurs weiterverfolgen: Das Agrarfreihandelsabkommen mit der EU, die Raumplanung oder die Neuausrichtung der Direktzahlungen sollen die wichtigen Themen bleiben. Zu weiteren Wechseln kommt es im leitenden Ausschuss des VSGP: Auf die zurückgetretenen Walter Müller und Daniel Brandt folgen Beat Bösiger aus Niederbipp und Stefan Britschgi aus Diepoldsau.
Bald keine Knospen-Produkte mehr beim Discounter
Freitag, 15. Mai 2009
Bio Suisse-Produzenten dürfen in Zukunft nur noch mit Erlaubnis des Verbandes bei Discountern für Bioprodukte werben. Bio Suisse fürchtet um das gut Image seiner Bioprodukte. Mengenmässig ist die Bedeutung von Biogemüse beim Discounter zurzeit in der Schweiz noch gering.
Die Tiefpreispolitik von Aldi und Lidl sorgt in der Gemüsebranche weiterhin für hitzige Diskussionen. Für die einen sind die beiden Harddiscounter Absatzkanäle wie jeder andere auch, für die anderen aber sind sie vor allem Preistreiber, die die Preise in der ganzen Branche nach unten drücken. Ganz ähnliche Diskussionen führt zurzeit die Biobranche. Bekanntlich führen sowohl Aldi und Lidl eigene Bio-Linien. Letzterer hat auch Knospen-Produkte in seinen Regalen, Bio-Karotten oder Bio-Randen beispielsweise. Womit Bio Suisse wiederum seine Mühe hat. Sie stört sich vor allem daran, dass ihre Mitglieder als Werbeträger für Discount-Bioprodukte eingesetzt werden und die Produzenten so gegen einander ausgespielt werden und einen Preisdruck nach unten auslösen. Das sei schlecht für das Image der Biobauern. Und damit soll nun Schluss sein.
Vorher Erlaubnis einholen
Die Bio Suisse-Delegierten beschlossen im April in Olten, dass künftig keine Knospen-Produkte mehr bei Discountern verkauft werden sollen. Davon ausgenommen sind bekannte Markenartikel, die es auch in Knospenqualität gibt, wie beispielsweise Pommes Chips von Zweifel. Zudem müssen Bio Suisse-Mitglieder sich künftig vorher mit dem Verband absprechen, wenn sie sich für Werbezwecke im Discountkanal zur Verfügung stellen. Denn auf dem Spiel steht die viel propagierte «Qualitätsstrategie» von Bio Suisse. Darüber, wie sinnvoll es ist, sich dem Discount-Kanal zu verschliessen, gehen die Meinungen aber auseinander. Persönlich habe er nichts dagegen, dass Bioprodukte auch beim Discounter verkauft werden, sagt beispielsweise Biogemüseproduzent und Vertreter der Seeländer Biogenossenschaft AVG, Hans Ulrich Müller aus Bibern SO, der an der Delegiertenversammlung anwesend war. «Was ich gehört habe, bezahlen diese den Produzenten faire Preise», sagt er auf Anfrage. Der zunehmende Preisdruck auf dem gesamten Markt sei vor allem die Folge der hohen Margen bei Coop und Migros.
Aldi bedauert den Entscheid von Bio Suisse. Jedoch sei es eher ein Problem für die Produzenten, wenn diese nach Knospen-Richtlinien produzierten, dies bei Aldi aber nicht deklarieren dürften, sagte Aldi-Sprecher Sven Bradke gegenüber dem Landwirtschaftlichen Informationsdienst. Und sowieso sollten die Biobauern sich doch freuen, wenn möglichst viele Bioprodukte abgesetzt würden.
Untauglicher Vergleich mit Deutschland
Noch ist der Anteil der Discounter am Gesamtbiomarkt in der Schweiz gering. Gerade einmal 7 Millionen Franken betrug der Umsatz im Discount im letzten Jahr gemäss Statistik von Bio Suisse. Zum Vergeich: Branchen-Leader Coop setzte 722 Millionen Franken mit Bio-Produkten um.
Ganz anders die Situation in Deutschland, wo die Discounter in den letzten Jahren als Zugpferd im Biolandbau gewirkt haben: Über die Hälfte aller Bioprodukte werden dort mittlerweile in Supermärkten abgesetzt, ein sehr grosser Teil davon bei Aldi und Lidl. Die Preise sind entsprechend unter Druck geraten. Beim Bio-Gemüse betrug der Anteil der Discounter am Gesamtabsatz in Deutschland im letzten Jahr 44 Prozent.
Ein Zukunftsszenario für die Schweiz? Eher nicht. Denn die Marktstrukturen sind bei uns ganz anders. In Deutschland gibt es viele so genannte Naturkostläden und vor allem immer mehr Bio-Supermärkte mit einem Vollsortiment. Der Markt ist also vielfältiger. In der Schweiz decken Migros und Coop 75 Prozent des Bio-Umsatzes ab und dominieren den Markt deutlich. Der Entscheid der Bio Suisse-Delegierten ist deshalb vor allem ein Entscheid zugunsten von Coop, dem Hauptvertreiber von Knospen-Produkten. «Für Bio ohne Kompromisse» wirbt Coop in seinen Läden. Und da passt billig nicht rein. Obwohl: Im vergangenen April gab es bei Coop eine Zeit lang für jede Packung Schweizer Bio-Rüebli eine gratis dazu. Ganz ohne Kompromisse geht es bezüglich Preisen also doch nicht.
Publiziert in der Zeitschrift “Der Gemüsebau 3/2009″
Praktisch nur negative Reaktionen auf neues Raumentwicklungsgesetz
Freitag, 15. Mai 2009Das vorgeschlagene Raumentwicklungsgesetz soll helfen, den Kulturlandverlust und die Zersiedelung der Landschaft zu bremsen. Der Vorschlag sorgt aber für viel Kopfschütteln. Die Gemüsebranche und die anderen landwirtschaftlichen Verbände kritisieren vor allem die Streichung der Landwirtschaftszone zugunsten einer Kulturlandzone.
Im letzten Jahr überstieg die Fläche der geschützten Gemüseproduktion in der Schweiz erstmals die Marke von 1000 Hektaren. Es ist eine Antwort auf den zunehmenden Preis- und Wettbewerbsdruck in der Branche. Was sich hier so einfach in nackten Zahlen präsentiert, ist in der Praxis oft mit zahlreichen administrativen Hürden verbunden. Wer Unterkünfte für Angestellte, Gewächshäuser, Verarbeitungsräume oder Lagerhallen bauen will, muss oft aufwändige Baubewilligungsverfahren durchlaufen. Doch nicht überall ist der Weg gleich steinig: In Gemüse-Regionen wie dem Seeland sind die Gemeinden unkomplizierter als beispielsweise in der Ostschweiz. Seit vielen Jahren kämpfen die landwirtschaftlichen Verbände für mehr Freiheiten beim Bau von Gebäuden in der Landwirtschaftszone, die der landwirtschaftlichen Produktion dienen. Das Problem: Der Boden wird in der Schweiz immer knapper und die so genannte Zersiedelung der Landschaft nimmt scheinbar ungebremst seinen Lauf. Ein Quadratmeter Land wird pro Sekunde in der Schweiz verbaut. Gefragt ist hier eine kluge Raumplanung. Ob das revidierte Raumplanungsgesetz – neu Raumentwicklungsgesetz (REG) genannt – diesen Anspruch erfüllt, ist fraglich. Nicolas Fellay, Direktor beim Verband Schweizerischer Gemüseproduzenten (VSGP) zweifelt daran: «Der Gesetzesvorschlag in der aktuellen Form würde die Position der Landwirtschaft massiv verschlechtern!» Auch in Kreisen ausserhalb von der Landwirtschaft hört man aber wenig positive Rückmeldungen auf das REG.
Keine Landwirtschaftszone mehr?
Am 17. April lief die Vernehmlassungsfrist für das REG ab. Aus Sicht der Landwirtschaft sticht darin besonders ins Auge, dass die klassische «Landwirtschaftszone» aus dem Gesetz verschwinden soll. Neu würde der Bund nur noch zwischen Bauzonen und Nicht-Bauzonen unterscheiden, letztere fasst er unter dem Begriff «Kulturlandzonen» zusammen. Diese dienen «der Sicherung der Ernährungsbasis des Landes, der Erholung sowie dem Natur- und Landschaftsschutz», wie es in der Vernehmlassungsunterlage heisst. Welchen Platz in der «Hackordnung» soll nun in dieser Zone die Landwirtschaft künftig einnehmen? Der Schweizerische Bauernverband äusserte seine Befürchtung, dass mit dem neuen Gesetz weiter Kulturland zu Lasten der produzierenden Landwirtschaft geopfert werde, da bei anderen Nutzungen, beispielsweise für Erholung oder Schutzmassnahmen, starke Interessen dahinter stünden. Der VSGP wird in seinem Vernehmlassungsschreiben an das Bundesamt für Raume
ntwicklung (ARE) deutlich und fordert die Beibehaltung der Landwirtschaftszone, die sich von einer «Erholungs- oder Umweltschutzzone» klar unterscheiden müsse. Der VSGP ist mit dieser Forderung in guter Gesellschaft von praktisch allen landwirtschaftlichen Verbänden inklusive des Schweizerischen Bauernverbandes. Obwohl Stephan Scheidegger vom ARE in einem Interview mit der Bauernzeitung sagte, dass die Landwirtschaft im neuen Gesetz die gleich wichtige Bedeutung beibehalten solle wie heute. Offenbar traut man diesen Worten nicht so ganz über den Weg. Selbst Umweltschutz-Organisationen können der Kulturlandzone nichts Positives abgewinnen: «Es wäre besser, wenn die bisherige Regelung mit der Landwirtschaftszone bleiben würde», sagt Marcus Ulber von Pro Natura. Der aktuelle Vorschlag sei viel zu schwammig formuliert und berge viele Gefahren. «Wenn die Erholung als Zweck in die Kulturlandzone gehören soll, dann sind dort auch Golfplätze denkbar», so Ulber. Und das könne ja nicht das Ziel sein.
Schutz der Fruchtfolgeflächen
Der Gesetzesentwurf sieht einen grösseren Schutz der Fruchtfolgeflächen vor. Das ist grundsätzlich positiv,
denn diese werden heute durch Regelungen auf der Verordnungsstufe nur schlecht geschützt. Künftig sollen die Kantone die Fruchtfolgeflächen genau ausweisen müssen und kartografisch festhalten. Daneben sollen Regeln für eine bessere Ausnützung der Bauzonen für weniger Druck auf die Fruchtfolgeflächen und auf die Landwirtschaftsböden generell sorgen. All das gehe sicher in die richtige Richtung, sagte Ulrich Ryser vom Schweizerischen Bauernverband im Mediendienst des Landwirtschaftlichen Informationsdienstes. Die Frage sei, ob die Regeln genügend griffig seien. Ähn-
liche Befürchtungen äusserte er, was die Bewilligung von Umbauten für paralandwirtschaftliche Angebote angeht. Der Entwurf sehe hier sogar mehr Freiraum für die Landwirte vor. Störend sei aber, dass beim Gesetzesentwurf die Kantone in diesem Bereich Kompetenzen erhalten sollen. Erfahrungsgemäss würden die Kantone die Regeln des Bundes noch restriktiver formulieren und den Bauern zusätzliche Hindernisse in den Weg stellen. Der VSGP fordert, dass nicht nur Fruchtfolgeflächen klassiert werden sollen. Es sei viel mehr nötig, dass alle verfügbaren Kulturflächen für die Ernährungssicherheit genutzt werden, so Nicolas Fellay.
Katze im Sack?
Das neue Gesetz birgt aus Sicht des Gemüsebaus einige Unsicherheiten. Es bestehe die Gefahr, dass man die Katze im Sack kaufe: «Viele wichtige Punkte im Bereich der Raumplanung sind in Verordnungen geregelt», sagt VSGP-Direktor Nicolas Fellay. Und wie diese künftig aussehen werden, weiss man natürlich noch nicht. Beispielsweise die heute geltende Bestimmung der inneren Aufstockung. Diese erlaubt nur auf maximal 35 Prozent der Gemüseanbaufläche eines Betriebs bodenunabhängige Produktionsmethoden. «Unsere Produzenten müssen sich entwickeln können, um im Wettbewerb bestehen zu können.» Deshalb fordert der VSGP, dass diese einschränkende Regelung gestrichen wird. In die gleiche Stossrichtung – wenn auch etwas weniger vehement –, drückt auch der SBV. «Wir setzen uns dafür ein, dass künftig keine solchen Einschränkungen mehr bestehen», sagt Ulrich Ryser vom SBV auf Anfrage. Sowieso stört man sich beim VSGP aber daran, dass Hors-sol-Anlagen immer noch als «Produktion auf versiegeltem Boden» bezeichnet werden. Obwohl viele von diesen Gewächshäuser auf unversiegelten Böden stehen und im Winter mit Salaten bepflanzt werden.
Unterkünfte auf Betrieben
Was seit Jahren in der Gemüsebranche immer wieder für Diskussionen sorgt, ist die Erstellung von Unterkünften für die Angestellten auf dem Betrieb. Das war bisher in der Regel nicht möglich. Bis jetzt waren die Gemüseproduzenten diesbezüglich jeweils auf den Goodwill der Gemeinde-Behörden angewiesen. Ändert das nun mit dem neuen Gesetz? Das REG sieht vor, dass Baubewilligungen in Zukunft befristet erteilt werden können. Darin könnte ein Lösungsansatz liegen. Der VSGP fordert allerdings, dass explizit im Gesetzestext festgeschrieben wird, dass Unterkünfte für das Personal für eine befristete Dauer bewilligt werden können.
Der Teufel liegt im Detail
Nicolas Fellay sieht in der aktuellen Version des revidierten Gesetzes mehr Verschärfungen als Freiheiten auf die Gemüsebranche zukommen. Insbesondere der Artikel 52 ist ihm ein Dorn im Auge. «Die Schaffung neuer Bauvolumen ist auf das Nötigste zu beschränken», heisst es dort relativ unspektakulär. Fellay sieht das Problem im Wort «Nötigste»: Das sei im Vergleich zu früher eine deutliche Verschärfung. Im gleichen Artikel heisst es, dass «die Errichtung von Bauten und Anlagen in jedem Fall nur gestützt auf eine umfassende Abwägung aller berührten Interessen bewilligt werden». Missbräuchliche Einsprachen der Opposition seien damit Tor und Tür geöffnet, sagt der VSGP-Direktor. Er kritisiert aber auch die Definition der so genannten «offene Landschaften» in Artikel 7. Sie sei zu unpräzis und stelle in der aktuellen Formulierung sogar eine Schlechterstellung der Landwirtschaft dar: «Der Bau von Gebäuden und Anlagen würde dadurch in der heutigen Landwirtschaftszone noch erschwert!» Und das liege sicher nicht im Interesse der Gemüseproduzenten. Denn diese sollen sich ja weiterentwickeln können, um im Markt bestehen zu können.
Unsichere Zukunft des REG
Das REG gleicht einer grossen Baustelle. «Ich kenne praktisch keine Organisation, die mit dem Vorschlag glücklich ist», bringt es Marcus Ulber von Pro Natura auf den Punkt. Der Schweizerische Bauernverband schlägt gar vor, statt der vorgesehenen Totalrevision eine Teilrevision des bestehenden Raumplanungsgesetzes durchzuführen. Der Ball liegt jetzt beim ARE und dem Bundesrat, der dem Parlament voraussichtlich im Februar 2010 die Botschaft mit dem neuen überarbeiteten Gesetz vorlegen wird. Es soll dem Volk als indirekter Gegenvorschlag gegen die Landschaftsinitiative vorgelegt werden. Allerdings häufen sich die Stimmen, die fordern, dass das REG schon vorher auf Eis gelegt wird.
Publiziert in der Zeitschrift “Der Gemüsebau 3/2009″


