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Bio-Gewächshäuser nur noch klimaneutral beheizen

Gewächshäuser für Biogemüse sollen langfristig zu hundert Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Bio Suisse präzisiert deshalb ihre Anforderungen.

Biogemüsegärtner David Maurer in Diessbach heizt seine Gewächshäuser hauptsächlich mit Wärme aus der Biogasanlage.

Biogemüsegärtner David Maurer aus Diessbach heizt seine Gewächshäuser seit neun Jahren mit der Wärme aus dem Blockheizkraftwerk von der Biogasanlage gleich nebenan. Diese gilt als klimaneutral und die Menge reicht in den Wintermonaten problemlos aus, um Salate, Kresse oder Stangensellerie frostfrei unter 5 Grad zu halten. Mehr ist im Biolandbau gar nicht erlaubt, ausser wenn das Gewächshaus sehr gut isoliert ist. Während konventionelle Gemüseproduzenten im Januar Tomaten setzen, startet die Saison für David Maurer frühestens am 1. März. So sehen es die Richtlinien von Bio Suisse vor. Tomaten und Gurken brauchen dann deutlich mehr Wärme als die «Wintergemüse». Gibt es Minustemperaturen braucht es plötzlich für ein paar Stunden viel Energie – mehr als die Biogasanlage auf einmal liefern kann. Dann startet in Diessbach die Ölheizung. «Ich brauche diese, um die Verbrauchsspitzen abzudecken», erklärt Maurer. Und das wird nun zum Problem. Denn vor einem Jahr gab Migros bekannt, dass sie ab 2025 nur noch Gemüse aus komplett mit erneuerbaren Energien beheizten Gewächshäusern beziehen will. Pech für ihn, denn er liefert einen Teil seines Gemüses an den Grossverteiler. Diesen interessiert wenig, dass der Ölbrenner vor drei Jahren komplett erneuert wurde, alle alten Pumpen durch energieeffiziente ersetzt wurden oder Photovoltaikmodule auf dem Dach stehen. «Wir haben viel in erneuerbare Energien und Effizienz investiert in den letzten zehn Jahren», sagt Maurer ernüchtert. Nicht nur er, sondern auch der Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) und Bio Suisse wurden von den Plänen von Migros überrascht.

Bio Suisse präzisiert Weisung

Zurzeit legen die Bio Suisse-Richtlinien die minimale Dämmung von neuen Gewächshäusern sowie die Heizperioden fest und verlangen, dass die Heizsysteme bis ins Jahr 2039 auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Die Markenkommission von Bio Suisse beschäftigte sich im letzten Jahr intensiv mit der Umsetzung des Umstiegs auf erneuerbare Energien und wird in diesem Sommer eine präzisierte Weisung in die Vernehmlassung schicken. Sie sieht vor, dass bis am 1.1.2030 in allen Biogewächshausbetrieben 80 Prozent der fürs Heizen eingesetzten Energie aus erneuerbaren Energien stammen muss. Zudem soll der Wärmeverlust in neu gebauten Gewächshäusern bei maximal einem U-Wert von 2,1 W/m2 liegen. Von all dem vorläufig nicht betroffen sind Gewächshausbetriebe, welche «nur» frostfrei heizen. Mit der angepassten Weisung orientiert sich Bio Suisse an der Branchenstrategie des VSGP. Mit dieser will die gesamte Gemüsebranche dazu beitragen, dass der Bund seine in der Klimastrategie 2050 formulierten Ziels eines Netto-Null-Ausstosses von Treibhausgasen bis 2050 erreicht.

Diese Bio-Salate wachsen vornehmlich mit der Wärme aus der Biogasanlage.

Komplett erneuerbar ab 2040 für alle

Die grossen Biogewächshausproduzenten arbeiten alle schon länger an fossilfreien Heizlösungen oder haben diese bereits eingeführt: Holzschnitzel, Fernwärme oder Biogas sind erneuerbare Energieträger, die sich aufdrängen. Stefan Müller in Steinmaur ZH heizt seit 15 Jahren mit einer Holzschnitzelheizung. Diese funktioniert für die Abdeckung der Grundlast gut. Aber eben: Bei einem Kälteeinbruch oder zum Abtauen von Schnee muss auch bei ihm der Ölbrenner aushelfen. Diesen vollständig durch erneuerbare Energien zu ersetzen, wie von Migros gefordert, ist zwar technisch machbar, wird aber von Experten zurzeit als unwirtschaftlich beurteilt. Trotzdem wird es hier langfristig Lösungen brauchen, denn die Bio Suisse-Weisung wie auch die Branchenstrategie vom VSGP sehen vor, dass bis 2040 hundert Prozent der in den Gewächshäusern für das Heizen eingesetzten Energie mit erneuerbaren Energieträgern gedeckt werden soll. Egal ob für Frostfreihaltung, Trockenheizung, CO2-Düngung oder eben zur Abdeckung der Grund- und Spitzenlast. Deshalb müssen sich alle Biogemüsegärtner mit geschütztem Anbau besser früher als später mit dem Thema auseinandersetzen.

In den letzten Jahren hat David Maurer in die Energieeffizienz investiert, beispielsweise in dem er alle Pumpen durch effizientere Modelle ersetzt hat

Maurer denkt an Wärmeverbund

David Maurers Gewächshäuser sind rund 30 Jahre alt. Da er sowieso nächstens einen Neubau plant, investiert er nur noch das Nötigste in Energiesparmassnahmen. Das neue Gewächshaus wird dann mit neuester energieeffizienter Technologie ausgestattet werden. Dazu gehören beispielsweise auch Energieschirme, die unter dem Gewächshausdach montiert und je nach Bedarf geschlossen oder geöffnet werden können. Richtig eingesetzt, lassen sich die Energiekosten dadurch um bis zu 50 Prozent reduzieren. Doch die grosse Frage bleibt: wie soll er künftig im neuen Gewächshaus die Spitzenlast mit Erneuerbaren abdecken? Für das Migros-Problem hat er keine schnelle Lösung parat. Theoretisch wäre Biodiesel denkbar. Dieser ist aber teuer und müsste mehrheitlich im Ausland beschafft werden. Mittelfristig denkt er an einen möglichen Anschluss an den Wärmeverbund im Dorf. Er zuckt mit den Schultern: «Vielleicht gibt es in ein paar Jahren ja ganz andere technische Möglichkeiten?» Er dachte auch schon an ein Comeback des Holzvergasers. In diese Richtung geht Biogemüsegärtner Christian Gerber in Fehraltorf bereits. In diesem Sommer soll dort ein Prototyp einer Pyrolyse-Anlage den Betrieb aufnehmen, bei der die Abgase als Heizwärme für die Gewächshäusern genutzt werden sollen.

Heizen von Knospe-Gewächshäusen
In leicht isolierten Knospe-Gewächshäusern darf vom 1.November bis 31.März nur frostfrei (maximal fünf Grad) geheizt werden. In gut isolierten Gewächshäusern (Wände und Dachflächen mit maximalem U-Wert 2,4 W/m2 K) sind in der Zeit vom 1.Dezember bis 28. Februar im Gemüsebau und der Topfkräuterproduktion maximal zehn Grad erlaubt. Ab 2021 soll die Weisung ergänzt werden mit der Anforderung, dass bis am 1.Januar 2030 in allen KnospeGewächshäusern 80 Prozent der fürs Heizen eingesetzten Energie aus erneuerbaren Energien stammen muss. Ausgenommen davon sind Gewächshäuser, die nur zur Frostfreihaltung (< 5 °C) geheizt werden. Zudem soll der Wärmeverlust in neu gebauten Gewächshäusern bei einem U-Wert von maximal 2,1W/m2 K liegen. Die Weisung kommt Mitte Juli 2020 in die Vernehmlassung.

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