«Die z’Bärn obe mached ja sowieso was sie wänd.» Dieser Stammtisch-Spruch kam mir in den Sinn, als ich hörte, dass auch der Ständerat dem Verbot der Wegwerf-Plastiksäcke zustimmte. Eigentlich gilt dieses Gremium ja eigentlich als etwas umsichtiger als der unberechenbare Nationalrat, der das Verbot bereits im Sommer durchwinkte, damals noch wenig beachtet von den Medien. Doch die Hoffnungen zerschlugen sich, offenbar hatten viele Standesvertreter ihren Kopf bereits bei den Weihnachtsgeschenken. Nun haben wir das Geschenk: Dank einem der unsinnigsten Parlamentsentscheide der letzten Jahre. Niemand weiss genau, was der Motionär Dominique de Buman mit dem Plastiksackverbot erreichen wollte. Ökologische Gründe können es nicht sein, denn es ist allgemein bekannt, dass sich der Wert einer Einkaufstasche in erster Linie über die Anzahl des Gebrauchs definiert und nicht über das Material. Wird der Sack als Wegwerf-Artikel benutzt, schneidet Plastik klar besser ab als Papier. Selbst der Fachmann von der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) befand, dass die Politiker den Hebel am falschen Ort ansetzten. Erstaunlich ist nur, dass er von diesen offenbar gar nie ernsthaft angehört wurde. Schliesslich wären sie ja beim gleichen Arbeitgeber angestellt.
Es sei ihm nur um die weissen Säcke an der Kasse gegangen, präzisierte der CVP-Nationalrat. Migros setzt dort aber seit kurzem auf Säcke aus rezycliertem Kunststoff, der laut Empa die beste Umweltbilanz aufweist. Und er ist grün-weiss: gilt er nun im Sinne der Motion als Corpus delicti? Bei Gemüse und Früchten übrigens sei der bisherige Plastik-Sack erlaubt, präzisierte de Buman in einem der zahlreichen Interviews, die nach der Konfusion nötig waren. Die Begründung: Hier könnte Saft austreten, weshalb Papiersäcke ungeeignet seien. Was passiert eigentlich, wenn ein Schlaumeier das Säckli von der Gemüseabteilung zur Kasse schmuggelt und die gekaufte Zahnpasta darin verstaut?
Dieser Text ist als Kolumne in der Fachzeitschrift Alimenta erschienen.
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