Die Gemüseproduzenten verlangen, dass die Analyselabors und Kantonschemiker nur noch Wirkstoffe nachweisen sollen, die in einer Menge von mehr als 0,01 Milligramm pro Kilogramm vorkommen. Die Kantonschemiker wiederum fordern einen gesetzlich festgelegten Summengrenzwert
bei den Mehrfachrückständen.
Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss! Aber wehe wenn. Zum Beispiel wenn Hightech-Analysegeräte immer genauer arbeiten und dank immer besserer Messtechnik in einer Gemüseprobe problemlos über 400 Wirkstoffe in kleinsten Spuren nachweisen können. In einigen Fällen könne kein Fruchtwechsel mehr betrieben werden, weil Substanzen aus der Vorkultur im minimalen Messbereich in der stehenden Kultur ohne entsprechende Zulassung für den Stoff gefunden werden, sagte der Deutsche Gemüseproduzent Rudolf Behr kürzlich im Fruchthandel Magazin.… mehr
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