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Wohl oder übel mit dem Biber leben

Biber sorgen seit ein paar Jahren zunehmend für Schäden an Strassen und landwirtschaftlichen Kulturen. Manchmal verstösst er sogar gegen geltendes Recht. Im Aargauer Reusstal haben Bauern und Biber Wege der Koexistenz gefunden.

Biber können grosse Schäden anrichten, wie hier an der Aare in Aarau.

Er ist fleissig, hartnäckig und ausdauernd. «Wenn der Biber ein Mensch wäre, würde ich ihn sofort anstellen», sagt ein Landwirt, der hier nicht mit Namen genannt werden möchte. Vor ein paar Jahren hatte sich bei ihm im kleinen Bach, der mitten durch seine Parzellen führt, erstmals eine Biberfamilie eingerichtet. Es folgte das in diesem Fall oft übliche, unschöne Programm: Der Traktor bricht auf einer Strasse über einem bibergemachten Hohlraum ein, Parzellen vernässen knietief, gefällte Bäume fallen in den Bewässerungsteich und letztlich verköstigt sich der Biber auch an den Kulturen. Der Landwirt macht, was ihm die Experten raten: Er dichtet den Weiher ab, umhüllt Bäume mit Gittern oder legt einen Stromdraht über den Biberdamm. Die Kosten und der Aufwand steigen schier ins Unermessliche, letztlich bringen aber alle Massnahmen nichts. Von den Behörden fühlt sich der Bauer mit seinen Sorgen und Kosten im Stich gelassen, was er über Naturschützer denkt, kann man sich selbst ausmalen. Er verliert schliesslich die Nerven und rodet kurzum die Büsche und Bäume entlang des Baches auf seinen Parzellen, um dem Biber die Futtergrundlage zu nehmen. Schlussendlich ist der Spuk tatsächlich vorerst vorbei. Doch es dauert nicht lange, und der Biber meldet sich zurück. Und das Spiel beginnt von vorne.

Problem-Biber in Kleingewässern

Rund 3500 Biber leben mittlerweile wieder in der Schweiz. Da viele geeignete Reviere an mittelgrossen Bächen, Flüssen und Seen mittlerweile von Biberfamilien besetzt sind, machen sich Jungtiere zunehmend auch in eigentlich unpassende kleinere Gewässer auf, wie im Eingangsbeispiel beschrieben. Was nicht passt, wird dabei passend gemacht: Mit Dämmen staut der Biber die Bächlein so hoch auf, dass er gut darin schwimmen kann und der Eingang des Baus geschützt unter dem Wasser liegt. Erst mit der Ausbreitung der Biberpopulation in solche Gewässer ist zunehmend auch die Landwirtschaft von den Folgen direkt betroffen. Mit Verständnis in der breiten Bevölkerung kann sie nicht rechnen. Eher im Gegenteil, der Biber wird gerne als Rebell gefeiert, der sich gegen alle äusseren Widerstände seine Natur zurückholt. Den betroffenen Landwirten sind rechtlich die Hände gebunden. Eigenmächtiges Handeln bringt wenig, wie der geschilderte Fall zeigt. Zielführender ist es, sich mit der Situation auf einer legalen Basis trotz allem zu arrangieren und mit den Behörden Lösungen zu suchen. Dass eine staatlich legitimierte Koexistenz möglich ist, zeigt ein Beispiel im Aargauer Reusstal, wo sich der Biber mittlerweile fest etabliert hat.

Landwirtschaft in Naturschutzzone

Landwirt Josef Frei lässt regelmässig Biberdämme entfernen.

Tonnenweise Äste, Steine und Schlamm verbaut der Biber in der Alten Jone in wenigen Nächten zu einem stabilen Damm, der das Wasser soweit anstaut, dass das Drainagesystem auf den landwirtschaftlichen Parzellen kollabiert. Bis zu 50 Hektaren standen so vor fünf Jahren unter Wasser mit den logischen negativen Folgen für die Ackerkulturen. Für Josef Frei aus Oberlunkhofen AG und rund ein Dutzend weitere betroffene Landwirte war das ein Schock, und es drohten grosse wirtschaftliche Verluste. Ihre Parzellen befinden sich am Rand der Aargauer Reussebene südlich von Bremgarten, wo diverse Naturschutzzonen eingerichtet sind mit insgesamt rund 300 Hektaren. Die Bauern sind hier also durchaus sensibilisiert für Anliegen des Naturschutzes. Die Auenlandschaft mit seinen Naturschutzgebieten ist die Folge des 1969 vom Aargauer Volk angenommenen Reusstal-Gesetzes, das die Naturschutzzonen fordert. Mit den Jahren hat man sich arrangiert und Wege gefunden, wie Landwirtschaft und Naturschutz nebeneinander gut funktionieren. So wurden unter anderem komplexe Drainagesysteme erstellt, damit Flachmoore erhalten und eine produzierende Landwirtschaft möglich blieben. Das ging viele Jahre gut. Bis der Biber die Alte Jone zu seinem neuen Revier bestimmte und alles durcheinanderbrachte.

Koexistenz finden

Wenn die Gabel des Mistkrans das Material des Biberdamms rauszieht, ergiesst sich eine regelrechte Flutwelle bachabwärts. Rund eine halbe Stunde braucht der Sohn von Josef Frei, um ihn vollständig zu entfernen und das Material aus Ästen, Schlamm am Ufer zu deponieren. Seit einem Jahr haben Josef Frei und zwei andere betroffene Landwirte die offizielle Erlaubnis des Kantons, die Dämme zu entfernen. Im vergangenen Jahr war das neun Mal nötig. Frei schmunzelt: «Der Biber macht uns Arbeit, wir ihm aber auch.» Die vermeintliche Sisyphus-Arbeit erfüllt den Zweck. Mit den konsequenten Dammentfernungen konnten die Überschwemmungen der Felder gestoppt werden. Was der Biber weiter unten mache, sei ihm egal. Das lokale Wasserbauamt führt das ausgehobene Damm-Material ab und entsorgt es. Damit alles seine Ordnung hat, führt er für die zuständige Sektion Jagd und Fischerei des Kantons eine Liste mit allen entfernten Dämmen. Die Kosten für die Arbeit werden entschädigt. «Das ist alles, was wir wollten», sagt Frei. So lange der Biber auf diesem Weg in seinem Tun gemässigt werden könne, habe er kein Problem mit ihm.

Josef Frei beobachtet seinen Sohn, wie er den Biberdamm abräumt.

Der Weg durch die Instanzen ist lang

Die Dammentfernung ist eine von mehreren Massnahmen, die das Biberkonzept des Bundes zur Regulierung des Bibers in gravierenden Fällen vorsieht. Für die Genehmigung muss der Weg durch die offiziellen Instanzen gegangen werden. Er kann lang und teuer werden. Und das schreckt viele ab. Naturschutzverbände sehen sich als Anwalt des Bibers und greifen in solchen Fällen routinemässig zu allen rechtlichen Mitteln, um den Entscheid möglichst lange heraus zu zögern. Hier im Reusstal resultierte am Schluss ein fragwürdiger Kuhhandel: Um die Genehmigung schliesslich zu erhalten, wurden die Landwirte vom Kanton dazu verknurrt, quasi als ökologischen Ausgleich einen Teich auf ihrer Parzelle zu erstellen, was eigentlich nichts direkt mit dem Biber zu tun hat. Die Landwirte machten die Faust im Sack und erstellten den Tümpel, weil sie so ihr Ziel erreichten. Die Kosten für den Teich beliefen sich übrigens auf rund 6000 Franken, die bei den Bauern hängen blieben.

Als Gegenleistung für die Abräumbewilligung mussten die betroffenen Bauern als ökologischer Ausgleich einen Weiher anlegen.

Wenn der Biber selbst gegen das Gesetz verstösst

Bei den Damm-Abräumaktionen oft dabei ist Josef Fischer, Geschäftsführer der Stiftung Reusstal in Rottenschwil. Die Organisation ist hier Landeigentümerin und engagiert sich seit Jahrzehnten für den Naturschutz und den Erhalt der Biodiversität und begleitete in den letzten Jahrzehnten entsprechend eng die Schaffung der Naturschutzzonen im Reusstal. Und das gemeinsam mit den Bauern. Fischer ist so etwas wie die Vertrauensperson für diese, die sonst eher Mühe mit Naturschützern haben. Diese feiern die Rückkehr des Bibers bekanntlich zuweilen euphorisch. Fischer hingegen weiss, dass das hier geschaffene Naturparadies menschengemacht ist und ohne technologische Raffinessen nie möglich wäre. So sorgen in der Reussebene vier grosse und drei kleinere Pumpstationen dafür, dass Drainagewasser und Infiltrationswasser von der gestauten Reuss abgeführt werden. Auch deshalb sei es blauäugig und respektlos, wenn Naturschützer den Bauern in Turnschuhen gegenübertreten, ihnen die Vernichtung der Feuchtgebiete der letzten 100 Jahre vorhalten und zur Haltung von Wasserbüffeln und Nassreisanbau raten. Letztlich gehe es ja hier um Existenzen und auch um Kosten. Als Geschäftsführer der Stiftung ist er zudem beauftragt, die Biodiversität im Allgemeinen auf den Flächen zu erhalten. Dazu gehören insbesondere auch Flachmoore von nationaler Bedeutung. Der Biber flutet dummerweise auch sie. «Die Bundesverordnung für Flachmoore schreibt aber vor, dass diese ungeschmälert erhalten bleiben müssen.» Anliegen des Naturschutzes stehen sich so plötzlich diametral gegenüber. Das zeige, dass es in solchen Fällen keine einfachen Lösungsrezepte gibt, sagt Fischer. Interessen müssten immer gegeneinander abgewogen werden, um eine für alle befriedigende Lösung zu finden. An der Alten Jone ist dies fürs Erste gelungen. In anderen Regionen ist es schwieriger, weil es dort oft an weitsichtigen und kompromissbereiten Naturschützern wie Fischer mangelt.

Der Biber expandiert

Nachdem der Biber in der Schweiz lange Zeit als ausgestorben galt, ist er nach Auswilderungen und Einwanderungen vom nahen Ausland mittlerweile wieder heimisch. Der Bestand wird auf rund 3500 Tiere geschätzt, Tendenz steigend. Der Biber ist durch das eidgenössische Jagdgesetz als einheimische Tierart geschützt und nicht jagdbar. Im kürzlich vom Volk abgelehnten revidierten Jagdgesetz wäre der Schutz noch ausgeprägter gewesen. Zudem waren Entschädigungen für Infrastrukturschäden und Präventionsmassnahmen Bestandteil der Revision, was nun wegfällt und somit weiterhin in den Bereich der Kantone und Gemeinden fällt. Der Biber darf nur mit einer Bewilligung der zuständigen Behörden reguliert werden. Möglichkeiten sind der richterlich verfügte Abschuss – was noch nie vorgekommen ist –, eine Umsiedlung, bauliche Veränderungen oder die Entfernung von Dämmen zum Erhalt der Infrastruktur. Erste Ansprechstelle für betroffene Landwirte sind der regionale Wildhüter oder die Jagdverwaltung. Die häufigsten Biberschäden in der Landwirtschaft sind die Vernässung von Kulturen, Frass in Acker-, Gemüse- und Obstkulturen oder der Einsturz von Flurwegen oder Kulturland über Biberbauten. Entschädigungen vom Bund gibt es nur für Verluste als Folge von Frass-Schäden.

Mehr Informationen: www.biberfachstelle.ch

Massnahmen zur Eindämmung des Bibers

Die dauerhafteste Lösung zur Koexistenz mit dem Biber ist mit einem Kulturlandverlust verbunden: Dem Gewässer wird dabei mehr Raum gewährt mit einem extensiven Uferstreifen und einer vielfältigen Vegetation als Futterquelle. Im optimalen Fall erfolgt ein Abtausch der Parzelle. Ist dies nicht möglich, bieten sich folgende technische Möglichkeiten an, die teilweise – je nach Kanton – auch finanziell unterstützt werden:

  • Einbau eines Abflussrohres in den Damm, damit der Wasserstand auf dem gewünschten Niveau bleibt.
  • Entfernen des Damms, eventuell unterstützen mit einem Elektrozaun. (kann aufwändig sein, wenn der Biber immer wieder zurückkommt.)
  • Bei Frassschäden erstellen eines Elektrozauns (wirkt sofort und ist relativ günstig).
  • Fixzaun zum Schutz von Obstanlagen (teuer)
  • Unterirdische Vergitterung der Böschung, damit der Biber keine Erdbaue mehr graben kann (dauerhaft, aber sehr teuer).
  • Bei extremen Schäden kann der Biber entfernt werden, was vom Bundesamt für Umwelt bewilligt werden muss. (nur kurzfristige Wirkung, weil der freiwerdende Abschnitt schnell wieder neu besetzt wird.)

Quelle: Agridea «Mit dem Biber leben»

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