Die Anforderungen von Anhängern bezüglich Bremswirkungen wurden massiv nach oben verschoben. Wer ein neuer Traktor kauft, sollte sich rückversichern, dass dieser auch noch für den bestehenden Wagenpark geeignet ist.
Im Zuge der Harmonisierung mit der entsprechenden EU-Verordnung (EU-2015/68) würden eigentlich schon seit letztem Jahr neue Vorschriften für Bremsanlagen bei Land- und Forstwirtschaftlichen Fahrzeugen gelten. Die Schweizer «Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge» (VTS 741.41) hat die EU-Verordnung ohne Änderungen übernommen. Damit soll grundsätzlich die Sicherheit auf den Strassen erhöht werden.… mehr
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