Der Cybersicherheits-Experte Hans-Peter Käser erklärt im Interview, wie sich Gemüsebaubetriebe vor Cyberattacken schützen können. Dazu gehören unter anderem der präventive Schutz der Systeme sowie die regelmässige Sicherung der Daten.

Gemäss Informationssicherheitsgesetz (ISG) besteht eine Meldepflicht bei Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen, zu denen auch Gemüsebaubetriebe zählen. Was bedeutet das?
Hans-Peter Käser: Gemäss Artikel 74b Absatz P ISG gilt für Betriebe eine Meldepflicht bei Cybervorfällen, wenn sie Produkte des täglichen Bedarfs herstellen. Dazu gehören auch Gemüsebaubetriebe mit mehr als 50 Angestellten und 10 Millionen Franken Jahresumsatz.… mehr
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