Ein nationaler Runder Tisch soll für mehr rechtliche Klarheit bei der zonengerechten Ausführung von baulichem Pflanzenschutz sorgen.

Ihren Namen wollen sie in dieser Zeitschrift lieber nicht lesen, um nicht zusätzlich Öl ins Feuer zu giessen. Doch hinter vorgehaltener Hand lassen mehrere betroffene Bioobstproduzenten ihrem Frust und Ärger freien Lauf. Es geht um die Schwierigkeit, ihre Obst- oder Beerenanlagen mit baulichen Massnahmen vor Hagel, Starkregen oder Schädlingen zu schützen. An vielen Orten in der Schweiz spüren die Betriebe den zunehmenden Siedlungsdruck unmittelbar. Die Leute ziehen von der Stadt aufs Land und erschrecken, wenn sie anstatt auf eine grüne Wiese, plötzlich auf eine mit einem engmaschigen Insektenschutznetz umhüllte Kirschbaumanlage blicken. In diesem Fall eine gerade im Biolandbau unverzichtbare Massnahme gegen den Befall mit der Kirschessigfliege, weil es an anderen wirkungsvollen Bekämpfungsmöglichkeiten fehlt. Unklarheiten in der Auslegung der Gesetze sorgen zunehmend für Streitereien und behindern den in biologischen Spezialkulturen existenziellen baulichen Pflanzenschutz.
Grenzabstände sorgen für Diskussionen
Natürlich fragt sich ein Anstösser, weshalb er für ein Gartenhäuschen bei der Gemeinde ein Baugesuch einreichen muss, während sein Nachbar einfach so Betonpfeiler für Hagelschutznetze in den Boden rammen darf. Tatsächlich wären gemäss Raumplanungsgesetz technische Massnahmen für den Schutz von Pflanzen bewilligungspflichtig. Allerdings handhaben das die Kantone unterschiedlich. Der Obstbau-Kanton Thurgau beispielsweise tolerierte solche Anlagen in der Landwirtschaftszone bisher ohne Baubewilligung. Doch gerade diese Unklarheiten ebnen den Boden für Streitereien. In einem konkreten Fall reichte ein der Redaktion namentlich bekannter Thurgauer Bioobstproduzent in «vorauseilendem Gehorsam» sogar ein Baubewilligungsgesuch für ein Hagelschutznetz bei der Gemeinde ein. Damit wollte er verhindern, dass der streitbare Nachbar die Baubewilligung gerichtlich einfordert. Nun pocht dieser aber auf die Einhaltung des in der Gemeinde-Bauordnung vorgeschriebenen Abstands von vier Metern. Der betroffene Bioobstproduzent stört sich daran, dass der Nachbar das Bauzonenreglement kurzum in der Landwirtschaftszone anwenden möchte. Ginge er mit der Anlage die vier Meter zurück, verlöre die Anlage an Wirtschaftlichkeit. Die Behörden seien zwar auf seiner Seite, trotzdem müsse er jetzt Geld für Anwälte ausgeben, weil der Nachbar den juristischen Weg weitergehe, sagt er im Gespräch.
Schwierige Kommunikation mit der Bevölkerung
Ein Biobeerenproduzent aus einer dicht besiedelten Region in der Zentralschweiz erhielt eine Anzeige von Anwohnenden, weil ein Folientunnel etwas nah an ein Gebäude kam. Dank gutem Einvernehmen mit der zuständigen Amtsstelle erhielt er schliesslich Recht. Die dafür eingesetzte Zeit hätte er lieber anders investiert. Aber baulicher Pflanzenschutz sei eben mit Knochenarbeit verbunden, sagt er am Telefon. Schön anzusehen sei ein komplett mit Folien eingedecktes Bioerdbeerfeld, zugegebenermassen nicht. Diskussionen mit der Bevölkerung über den ökologischen Nutzen gehörten auch deshalb zu seinem Alltag. Die Kommunikation mit der landwirtschaftsfernen Bevölkerung sei aber noch ausbaufähig, findet er.
Fachgruppe fordert klare Regeln
Jörg Streckeisen ist Vorsitzender der Fachgruppe Obst bei Bio Suisse und kennt die Probleme mit baulichem Pflanzenschutz aus eigener Erfahrung als Produzent von Biokernobst. Die Fachgruppe fordere klare Regeln beim baulichen Pflanzenschutz: «Abstände, Zonenkonformität oder auch das verwendete Material müssen gesamtschweizerisch definiert werden», sagt er. Das würde es für die Gemeindebehörden vereinfachen, die am Schluss immer noch die Bauhoheit hätten.
Laura Spring ist Co-Verantwortliche Politik bei Bio Suisse und nahm sich des Anliegens an. Sie suchte den Austausch mit Nationalrätinnen und Nationalräten zum heiklen Thema. Die grüne Nationalrätin Christine Badertscher reichte im Herbst im Parlament eine entsprechende Interpellation zum Abbau von Hindernissen beim baulichen Pflanzenschutz ein. In seiner Antwort schrieb der Bundesrat, dass er in regelmässigem Austausch mit den zuständigen kantonalen Stellen über Vollzugsfragen zum Bauen ausserhalb der Bauzone stehe. Konkrete Anwendungsprobleme könnten so erörtert und gemeinsame Lösungen erarbeitet werden. Dies gelte auch für Fragen technischer Pflanzenschutzmassnahmen.
Runder Tisch für mehr Klarheit
«Mit den Antworten des Bundesrates sind wir nicht zufrieden», sagt Laura Spring. Nationalrätin Christine Badertscher werde daher in Zusammenarbeit mit Bio Suisse, dem Schweizer Obstverband sowie dem Schweizer Bauernverband auf Bundesebene einen Runden Tisch zum Thema baulicher Pflanzenschutz organisieren. Teilnehmen sollen Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Verbände, der kantonalen Behörden sowie des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) und des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW). «Mit Fallbeispielen möchten wir aufzeigen, wo die Herausforderungen liegen», erklärt Laura Spring. Damit soll vorwiegend das Verständnis in den Verwaltungen geweckt werden, die mit solchen Fällen konfrontiert sind, und ihnen griffige Entscheidungsgrundlagen liefern. Letztlich gehe es darum, dass der Anbau von Bioobst in der Schweiz weiterhin möglich sei, respektive weiterwachsen könne.
| Baulicher Pflanzenschutz aus juristischer Sicht Gemäss Raumplanungsgesetz (RPG) Artikel 16 sind Bauten in der Landwirtschaftszone erlaubt, wenn sie zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder für den produzierenden Gartenbau nötig sind. Gemäss Artikel 22 RPG sind technische Massnahmen für den Schutz von Pflanzen aber bewilligungspflichtig und obliegen den Kantonen. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung bestätigt, dass technische Massnahmen zum Schutz von Pflanzen keinen spezifischen Einschränkungen unterworfen sind. Gemäss Artikel 1 RPG müssen aber der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Luft, Wasser und Landschaft berücksichtigt werden. |

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