Zum Inhalt springen →

Swissness: Der Selbstversorgungsberechner entscheidet

fahneWer nach der Verabschiedung des neuen Markenschutzgesetzes auf ein Ende der unsäglichen Swissness-Diskussionen hoffte, dürfte sich täuschen. Nach der abgelaufenen ungenutzten Referendumsfrist geht es nun erst richtig los, wenn es um die konkrete Umsetzung in den Verordnungen geht. Die groben Zahlen sind soweit klar: 80 Prozent des Gewichtes der Rohstoffe eines Lebensmittels müssen künftig aus der Schweiz stammen, wenn es mit dem Schweizer Kreuz verkauft werden will. Am klarsten ist der Fall noch bei Milchprodukten, bei denen die verwendete Milch vollauf aus der Schweiz kommen muss. Interessant wird es aber bei den Rohstoffen, die nicht unter die 80-Prozent-Regel fallen: Wenn der Selbstversorgungsgrad unter 50 Prozent liegt, müssen die Rohstoffe gemäss Gesetz ja nur zur Hälfte angerechnet werden. Ist er tiefer als 20 Prozent, kann er in der Berechnung gar weggelassen werden. Interessant wird es also bei Produkten, die sich entlang dieser kritischen Grenzen bewegen. Ein Beispiel dafür ist Honig, ein wichtiger Rohstoff in der Lebensmittelindustrie. Schweizer Bienen tragen nur knapp einen Drittel zum gesamten Bedarf bei. Die Schwankungen sind aber je nach Wetterbedingungen bemerkenswert. Nehmen wir an, der «Selbstversorgungsgradberechner» kommt auf genau 20 Prozent. Ich als Lebensmittelindustrieller würde den Entscheid sicher anfechten. Ein Imker kann hier schliesslich entscheiden, ob eine ganze Industrie billigen argentinischen Industriehonig oder teuren Schweizer Honig verwenden darf, wenn er aus Nachlässigkeit eine Charge vergisst anzugeben. Fehlt ein Rohstoff temporär am Herkunftsort, kann er laut dem neuen Gesetz ebenfalls in der Berechnung weggelassen werden. Doch wer bestimmt, wann ein Rohstoff temporär nicht zur Verfügung steht? Das alles sieht nach einem gehörigen Bürokratie-Schub aus. Aber vielleicht ist das Ganze dem einen oder anderen Lebensmittelindustriellen ja sowieso zu blöd und er verzichtet deshalb von vornherein auf das Schweizer Kreuz auf seinen Guetslipackungen. Wer weiss, ob es der Konsument überhaupt merkt?

Dieser Text ist als Kolumne in der Fachzeitschrift Alimenta erschienen.

Veröffentlicht in Blog

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Sie wollen mich persönlich kennenlernen?

eppenberger-media gmbh
David Eppenberger
Winkelstrasse 23
CH-5734 Reinach AG
Fon ++41 (0)62 771 02 91
Mobile ++41 (0)78 779 17 19
info@eppenberger-media.ch
MwSt-Nr. CHE-114.677.787