Die zunehmende Messgenauigkeit der Analysegeräte sorgt für rote Köpfe
Die Gemüseproduzenten verlangen, dass die Analyselabors und Kantonschemiker nur noch Wirkstoffe nachweisen sollen, die in einer Menge von mehr als 0,01 Milligramm pro Kilogramm vorkommen. Die Kantonschemiker wiederum fordern einen gesetzlich festgelegten Summengrenzwert bei den Mehrfachrückständen. Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss! Aber wehe wenn. Zum Beispiel wenn…