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Gentech-Wahlfreiheit hat ihren Preis (BauernZeitung, 10. September 2004)

In Bern diskutierten Fachleute, ob eine Produktion mit und ohne Gentechnik nebeneinander möglich ist. An der Tagung wurde offensichtlich, dass es mehr Fragen als Antworten gibt.

Ausserhalb von Europa hat sich der Anbau von Agrarprodukten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bei Kulturen wie Soja oder Mais längstens durchgesetzt. Es wird deshalb immer schwieriger, die Lebensmittel frei von gentechnisch veränderten Bestandteilen zu halten. Denn die Möglichkeiten der Vermischung beginnen bei der Sämaschine gehen über den Pollenflug bis letztlich zum Transport. Von der absoluten Gentechfreiheit haben inzwischen auch hart gesottene Gentech-Gegner Abschied genommen. Inzwischen geht es vor allem noch darum die viel zitierte Wahlfreiheit ans rettende Ufer zu bringen. Denn die Konsumenten sollen weiterhin zwischen Produkten ohne oder mit GVO wählen können. Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) lud an eine Tagung nach Bern, an der über das Nebeneinander von der Produktion mit und ohne Gentechnik diskutiert wurde, der so genannten Koexistenz.

Überforderte Gesetzgeber

Seit diesem Jahr gilt in der Schweiz das Gentechnikgesetz, in dem die Wahlfreiheit, Warenflusskontrolle und die Rückverfolgbarkeit geregelt sind. Konsumentenschützerin Simonetta Sommaruga wies aber darauf hin, dass der Gesetzgeber bei der rasanten Entwicklung stets einen Schritt zurückliege. Erst vor ein paar Monaten hat die EU mit der Beendigung des faktischen Gentechnik-Moratoriums den Takt neu bestimmt und Dynamik in die Angelegenheit gebracht. Seither wird beidseits der Grenzen mehr oder weniger verzweifelt nach Lösungen gesucht, wie die Koexistenz geregelt werden könnte. Wie schützt man beispielsweise Mais auf einem konventionellen Acker vor dem Pollenflug des BT-Mais auf Nachbars Boden? Josef Wüest vom Schweizerischen Bauernverband schlug hier beispielsweise einen Sicherheitsabstand von 900 Meter vor, was in der klein strukturierten Schweizer Landwirtschaft kaum durchführbar wäre. Den Anbau von gentechnisch verändertem Raps bezeichnet er wegen seiner hohen Auskreuzungsgefahr von vornherein als „nicht koexistenzfähige Pflanze“. Da in der Schweiz noch keine gentechnisch veränderten Pflanzen zum Anbau zugelassen sind, bleibt den Gesetzgebern noch etwas mehr Zeit für die Festlegung von Sicherheitsabständen als den EU-Mitgliedstaaten, wo der Anbau von GVO-Pflanzen bereits im Gang ist. Auf die Frage, ab wann in der Schweiz mit einer Koexistenzverordnung zu rechnen sei, antwortete Markus Hardegger vom Bundesamt für Landwirtschaft salopp, dass dies vor dem ersten Anbau von GVO in der Schweiz der Fall sein werde. Bei einer allfälligen Annahme der anstehenden Gentechnikfrei-Initiative könnte dies also durchaus noch einige Jahre dauern. So viel Zeit hat die einheimische Futtermittel-Industrie allerdings nicht, denn um die Schweiz wird es keinen Anbau-Stopp geben. Um die korrekte Warenflusstrennung und die Einhaltung des ab kommendem Jahr geltenden maximalen zulässigen Grenzwertes von 0,9 Prozent GVO-Anteilen zu gewährleisten, muss sie schon heute aufwändige Kontroll- und Testverfahren anwenden.

Mehraufwand kostet

Das Unternehmen Fenaco beschafft nach Aussage von Paul Klemenz 99 Prozent der Soja in Brasilien, weil dort bis vor kurzem keine GVO-Soja angebaut worden war. Allerdings ist nun offenbar auch die brasilianische Landwirtschaft auf den Biotech-Zug aufgesprungen, was die Aufgabe nicht leichter macht. Paul Klemenz bezifferte den Mehraufwand für Kontrolle und garantierte Rückverfolgbarkeit beim Sojaschrot heute schon auf beachtliche vier bis sechs Franken pro hundert Kilogramm. Beim Maiskleber liegt der Betrag bei acht bis zehn Franken je hundert Kilogramm. „Wenn der grossflächige Anbau von gentechnisch verändertem Mais in der EU Tatsache wird, dann sehe ich endgültig schwarz, den Toleranzwert mit vernünftigem Aufwand zu kontrollieren“, zeigte sich Paul Klemenz in Bern wenig euphorisch. Die Verfahren sind bereits heute so kompliziert, dass mit jeder Ladung Sojaschrot eine Dokumentation im Umfang von 100 A4-Seiten mitgeliefert werden muss. Der Preis der Wahlfreiheit ist hoch. Und wenn man hört, mit welchem immensen bürokratischen Aufwand man die GVO-Problematik in der EU und in der Schweiz angeht, dann fragt sich der neutrale Beobachter manchmal schon, ob das alles noch verhältnismässig ist. Doch die Schweizer Kundschaft möchte halt keine gentechnisch veränderten Produkte haben, wie Brigit Hofer vom Grossverteiler Coop anhand von Umfrageresultaten auch an dieser Tagung wieder erklärte. Ob das auch noch der Fall sein wird, wenn aus GVO-Kartoffeln hergestellte Pommes-Chips weniger kosten als konventionelle, wird sich dann zeigen. Taugliche Rezepte, wie die Schweiz von der globalen Gentechnik-Walze verschont bleiben könnte, scheint es nicht wirklich zu geben. Noch haben die Gentechnik-Kritiker aber nicht aufgegeben, schliesslich steht noch ein Abstimmungskampf zur Gentechfrei-Initiative bevor. Ausserhalb der Schweiz wird die Entwicklung aber weitergehen.

Veröffentlicht in Blog

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