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Reduktion von Pflanzenschutzmitteln mit Hilfe von Risiko-Scores

Das potenzielle Risiko eines Wirkstoffes bei der Anwendung lässt sich mit Hilfe des Risiko-Score berechnen. Dieser wird verwendet, um die vom Gesetzgeber verlangte Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erreichen.

Mit Waschplätzen kann der Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt bereits deutlich reduziert werden.

Der Bundesrat stellte Ende April das Verordnungspaket Parlamentarische Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» vor. Ein Bestandteil ist die für die Gemüsebranche sehr anspruchsvolle Anforderung der geplanten Reduktion der Risiken von Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent bis 2027. Doch wie soll das in der Praxis umgesetzt werden?

Eine wichtige Rolle wird hier der Risiko-Score einnehmen. Agroscope bestimmte diesen im Rahmen einer Studie für alle 2019 in der Schweiz zugelassenen Wirkstoffe. Er zeigt das potenzielle Risiko eines Wirkstoffs im Verhältnis zu den anderen Wirkstoffen für eine Standardanwendung auf. In die Bewertung flossen unter anderem Daten aus existierenden Schweizer oder EU-Zulassungen, Labordaten zur Toxizität oder Modelldaten zu Drift- und Abschwemmung bei der Anwendung ein. Das Resultat sind Ranglisten der Wirkstoffe aufgrund der Höhe des Risiko-Scores. Im Verhältnis zu den angewendeten Mengen können so die Risikopotenziale bestimmt werden, aufgeteilt nach Oberflächengewässer, Grundwasser und Bienenschädlichkeit. Die Liste beim Grundwasser wird angeführt vom Herbizid S-Metolachlor gefolgt vom inzwischen verbotenen Chlorothalonil und Dimethachlor. Bei den Oberflächengewässern stehen die Insektizide Deltamethrin, Cypermethrin und zeta-Cypermethrin – alle aus der Gruppe der Pyrethroide – auf den ersten drei Rängen. Bei der Bienenschädlichkeit weist Spinosad den höchsten Risiko-Score auf.

Wie setzt man das in der Praxis um?

Die Risikoreduktion soll zum einen über Massnahmen wie beispielsweise die Verhinderung von Punkteinträgen oder der im ÖLN obligatorischen Reduktion von Abdrift und Abschwemmungen erfolgen. Zum anderen aber eben über Einschränkungen oder Verbote von Wirkstoffen mit hohen Risiken. Administrativ und politisch wohl am einfachsten wäre es, jeweils die Wirkstoffe mit den höchsten Risiko-Scores zu verbieten, womit die angestrebte Reduktion schnell erreicht wäre. Beim Oberflächengewässer würde alleine der Wegfall von Cypermethrin 65 Prozent Risikoreduktion bringen. Doch gerade bei Letzterem würden damit grosse Probleme unter anderem bei Brokkoli oder Karotten, Kohl oder Spinat entstehen. In die Überlegungen sollen deshalb auch agronomische Kriterien einfliessen: Gibt es alternative Wirkstoffe? Welche Schädlinge oder Krankheiten sind betroffen? Könnte es Probleme mit dem Resistenzmanagement geben? Agroscope führte deshalb auch eine ausführliche Agronomische Beurteilung aller Wirkstoffe durch. Und diese ermöglicht differenzierte Einschränkungen, anstatt pauschale Verbote. In Kulturen, wo es risikoärmere Alternativen gibt, ist ein Ersatz möglich. Die Reduktion würde dann über den tieferen Risiko-Score des Alternativprodukts erfolgen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Senkung der Anwendungsmengen. Beispielsweise mit einem Spritzroboter, der den Wirkstoff viel effizienter auf die Kultur bringt als bisher. 

Zusatzaufwand wird nötig

So oder so ist klar: Das Ganze wird komplex und aufwändig. Und vor allem braucht es viele Daten, welche ein Monitoring und damit die vom Gesetzgeber verlangte Messung der Reduktionsziele ermöglicht. Ein Problem: Die eingesetzten Mengen und damit die Risiken schwanken je nach Wetter von Jahr zu Jahr erheblich. Auf die Branche kommt deshalb Zusatzaufwand zu: Ein Artikel im Landwirtschaftsgesetz soll Anwenderinnen und Anwender von Pflanzenschutzmitteln dazu verpflichten, die einzelnen Applikationen von PSM im zentralen Informationssystem zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (IS PSM) des Bundes zu erfassen. Dieses soll neu geschaffen werden und für eine möglichst hohe Transparenz sorgen.

Die Vernehmlassung zur Ausgestaltung der parlamentarischen Initiative läuft Ende August 2021 ab.

Veröffentlicht in Blog

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