In Österreich ernten Arbeitskräfte aus Fernost Salate. In der Schweiz ist das zurzeit nicht möglich. Der Verband Schweizer Gemüseproduzenten sucht für die Branche trotzdem nach Alternativen bei der künftigen Personalrekrutierung.

Noch können die meisten Schweizer Gemüsebaubetriebe genug ausländische Arbeitskräfte rekrutieren. Doch viele Gemüsegärtnerinnen und -gärtner müssen dafür spürbar mehr Aufwand betreiben als in früheren Jahren. Und Berichte von Problemen mit dem Personal häufen sich. Fehlt dieses, müssen die Gemüsegärtnerinnen und -gärtner besonders arbeitsintensive Kulturen weglassen. Auf einzelnen Betrieben ist es bereits so weit. Wie weiter also mit den Arbeitskräften?
Steigende Löhne in EU-Staaten
Seit dem Jahr 2002 gilt die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der europäischen Union (EU). Es vereinfacht seither den Zugang ausländischer Arbeitskräfte aus der EU. Aktuell arbeiten vornehmlich Menschen aus «ärmeren» EU-Ländern wie Rumänien, Polen oder Portugal mit Arbeitsverträgen für drei bis neun Monate auf den Gemüsebaubetrieben. Doch in diesen Ländern steigen mit dem Wohlstand auch die Löhne, weshalb die Arbeit auf Schweizer Gemüsefeldern in absehbarer Zeit für diese Arbeitskräfte weniger interessant wird.
Arbeitskräfte aus Fernost in Österreich
In Österreich ist es bereits so weit: Für einen Mindestlohn von rund 1800 Euro Brutto in der niedrigsten Einkommenskategorie und wegen im Vergleich zu Nachbarländern hohen Lohnnebenkosten lassen sich Erntearbeiter kaum mehr in EU-Ländern rekrutieren. Sie kommen immer häufiger aus fernen Drittstaaten mit Niedriglöhnen wie Vietnam, Indien oder Nepal. Medial bekannt ist das Beispiel des oberösterreichischen Gemüsegärtners Ewald Mayr, der zwei Drittel der Belegschaft während der Saison aus Vietnam einfliegen lässt (siehe Link zu Video). Die Anzahl Anstellungen von Drittstaatsangehörigen ist in Österreich kontingentiert und es braucht eine Genehmigung des Arbeitsmarktservices (AMS). Voraussetzung dafür ist eine Arbeitsmarktprüfung, die sicherstellt, dass keine EU-/EWR-Bürger für die Stelle verfügbar sind. Ewald Mayr schätzt, dass der Anteil von Drittstaatenarbeitskräften in der österreichischen Gemüsebranche unter 25 Prozent beträgt. Die Rekrutierung sei mit hohen administrativen Hürden verbunden, und die Kontingente setzten klare Grenzen, sagt er.

In der Schweiz ermöglicht das Ausländer- und Integrationsgesetz bei Drittstaaten ausserhalb der EU nur die Zulassung von gut qualifizierten Arbeitskräften. Hilfskräfte in der Landwirtschaft fallen nicht darunter, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf Anfrage bestätigt.
Verband will Optionen abklären
Bestimmt gäbe es Schweizer Gemüsebaubetriebe, die helfende Hände aus Fernost mit Handkuss nehmen würden, wenn es möglich wäre. Kritische Stimmen warnen aber vor einem drohenden Imageverlust für die Schweizer Gemüsebranche. Einige Gemüsegärtner wünschen sich eine Rückkehr zum bis 2002 geltenden Saisonierstatut. Ein Vorteil hier: Bei diesem war die Aufenthaltsbewilligung an die Stelle geknüpft, was die Abwanderung in andere Branchen verhinderte. Auf politischer Ebene ist eine Rückkehr zum Saisonierstatut aber wenig realistisch.
Der Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) prüft in der Personalfrage alle Optionen. Da es keine verlässlichen Daten gebe, müsse erst einmal der Bedarf erhoben werden, sagt Larissa Eichenberger vom VSGP. Erst dann seien konkretere Abklärungen der unterschiedlichen Personalpools möglich. Neben den bekannten europäischen Herkunftsländern soll auch das inländische Potenzial, beispielsweise bei Asylsuchenden oder eben in Fernost untersucht und vertieft abgeklärt werden. «Für den VSGP ist es aber nicht nur eine Frage der Rekrutierung von Arbeitskräften, sondern der sozialen Verantwortung», sagt Larissa Eichenberger. Eine Diskussion sei hier unumgänglich.
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