Gewächshausgemüse galt lange als nicht landwirtschaftliches Produkt ohne Grenzschutz. Erst eine Beschwerde vor Bundesgericht brachte vor 50 Jahren die Wende. An einem Anlass feierte die Branche den wegweisenden Entscheid von damals.
Es waren strube Zeiten für die Gemüsebranche nach dem Zweiten Weltkrieg: Nach den Boomjahren folgte der Katzenjammer mit der Überflutung mit billigem Importgemüse. Erst die mit der Verabschiedung des Landwirtschaftsgesetzes im Jahr 1952 eingeführte Importregelung brachte den Grenzschutz, welcher den Gemüsebetrieben wieder Profite ermöglichte. Allerdings gab es einen groben Schönheitsfehler: Denn vom Schutz waren die Gemüse aus den Gewächshäusern explizit ausgenommen.… mehr
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